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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 50/01
§§: EStG § 3 Nr. 9
Schlagwörter Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Auflösung, Arbeitgeber
Rechtsfrage: 1. Ist ein Dienstverhältnis i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG aufgelöst, wenn der Arbeitnehmer (mit Vorruhestandsbezügen) beurlaubt, das Arbeitsverhältnis ausdrücklich als nicht beendet vereinbart und eine Wiederaufnahme der Tätigkeit vom Beginn der Beurlaubung bis zum Beginn der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen werden? - 2. Hat der Arbeitgeber die Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst, wenn nach dem Tarifvertrag zur vorgezogenen freiwilligen Pensionierung dem Arbeitnehmer das Initiativrecht zur Beendigung des Dienstverhältnisses zusteht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.09.2001
Vorinstanz/AZ: 13 K 5405/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 54 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2003
Erledigungs-Az: XI R 50/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 75