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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 63/07 (BFH) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Einkünfteerzielungsabsicht, Immobilie, Mietvertrag, Eigennutzung, Totalüberschussprognose |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietungstätigkeit: Fehlt bei einer wegen beabsichtigter späterer Selbstnutzung von vornherein nur kurzfristig erfolgten Vermietung einer angeschafften und aufwendig sanierten Immobilie (hier: auf 5 Jahre befristeter Mietvertrag) von Anfang an die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige im Zeitraum bis zu der, wenn auch nur als Option zum Zeitpunkt der Pensionierung in ca. 20 Jahren bezeichneten, Selbstnutzung keinen Totalüberschuss erzielen kann? Stellt das offensichtliche Missverhältnis zwischen den Anschaffungs- und Sanierungskosten des Mietobjekts und der vereinbarten Miete einen besonderen Umstand dar, der eine Totalüberschussprognose zur Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht erfordert? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2337/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 29 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.04.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 63/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 28 16 |