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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 12/05 |
§§: | KStG § 36 Abs. 4, KStG § 29, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Halbeinkünfteverfahren, Körperschaftsteuer, Steuerguthaben, Eigenkapital, Verrechnung |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des § 36 Abs. 4 KStG n.F., Verrechnung der positiven Eigenkapitalbestände mit negativen EK 02: Ist die Vorschrift des § 36 Abs. 4 KStG n.F. verfassungsgemäß und ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn beim Übergang zum Halbeinkünfteverfahren zur Verwaltungsvereinfachung die fortzuführenden Eigenkapital- bzw. Guthabenbestände auf die realisierbaren Ausschüttungsguthaben beschränkt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 21.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7329/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 732 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 19 73 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.06.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 12/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 41 74 |