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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 101/00
§§: DBA-Schweiz Art. 15 a Abs. 2
Schlagwörter Schweiz, Grenzgänger, Nachweis
Rechtsfrage: Unterliegt ein Geschäftsleitungsmitglied einer Schweizer AG als Grenzgänger im Sinne des Art.15 a Abs. 2 DBA-Schweiz nicht der deutschen Einkommensbesteuerung, weil er im Streitjahr möglicherweise neben seiner Tätigkeit im Inland oder in Drittstaaten (23 Arbeitstage) an weiteren 49 Arbeitstagen aus beruflichen Gründen nicht an seinen inländischen Wohnsitz zurückkehren konnte? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 12.07.1998
Vorinstanz/AZ: 2 K 39/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2001
Erledigungs-Az: I R 101/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet