Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 30/17 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, AO § 172 Abs. 1 Satz 2, AO § 172 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Rentenversicherung, Lebensversicherung, Darlehen, Finanzierungskosten, Werbungskosten, Schlichte Änderung, Einspruchsentscheidung
Rechtsfrage: Revision Kläger: Sind im Rahmen des Gesamtkonzepts der Sicherheits-Kompakt-Renten die aus den Darlehensverträgen entstandenen Refinanzierungskosten Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften, weil die Lebensversicherungen allein der Tilgung von Darlehen dienen, mit denen die Anschaffungskosten der Rentenversicherungen finanziert wurden? Kann ein während der Klagefrist gestellter, auf § 172 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AO gegründeter Antrag auf Änderung einer Einspruchsentscheidung zur nochmaligen vollständigen rechtlichen Überprüfung des angefochtenen Bescheids führen, wenn die streitigen Tat- oder Rechtsfragen bereits Gegenstand der Einspruchsentscheidung waren? - Revision FA: Sind im Rahmen des Gesamtkonzepts der Sicherheits-Kompakt-Renten die aus den Darlehensverträgen entstandenen Refinanzierungskosten aufzuteilen, weil aus den Rentenversicherungen sonstige Einkünfte und aus den zur Tilgung eingesetzten Lebensversicherungen Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.06.2017
Vorinstanz/AZ: 5 K 11174/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 1404
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 15 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2020
Erledigungs-Az: VIII R 30/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 07 74