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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I B 10/00 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Domizilgesellschaft |
| Rechtsfrage: | Führen Zahlungen einer inländischen GmbH an eine Schweizer Domizilgesellschaft zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn die GmbH ihr einziger Kunde war und die Verträge und ihre Durchführung ungewöhnlich sind? |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 18.10.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 5420/96 K, G |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 20.10.2000 |
| Erledigungs-Az: | I B 10/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |