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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 35/02
§§: EStG § 7 Abs. 5, EStG § 7 Abs. 4
Schlagwörter Seniorenwohnanlage, Eigentumswohnung, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Auslegung des Begriffs "Wohnzwecken dienen" in § 7 Abs. 5 Nr. 3 EStG: AfA-Satz für eine in einer 30 Wohneinheiten umfassenden Seniorenwohnanlage gelegene, an den Betreiber dieser Anlage vermietete Eigentumswohnung 5 v.H. (weil "Wohnzwecken dienend") oder nur 2 v.H. gem. § 7 Abs. 4 EStG (weil die Wohnraumüberlassung von dem damit verbundenen Pflege-, Betreuungs- und Versorgungsleistungen überlagert wird)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 07.06.2002
Vorinstanz/AZ: 4 K 3780/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 91 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.09.2003
Erledigungs-Az: IX R 35/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 04 69