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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 58/02 |
§§: | EStG § 16 Abs. 3 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Betriebsaufgabe, Liebhaberei |
Rechtsfrage: | Aufgabe oder Liebhaberei eines landwirtschaftlichen Betriebs ohne ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung bei Verkauf oder Verpachtung von Grundstücken eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs und Rückbehalt des Hofes mit Wohngebäude und eines bewirtschafteten Obstgartens? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 34/00 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 755 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 66 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2003 |
Erledigungs-Az: | IV B 58/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |