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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 36/20 (BFH) |
§§: | InsO § 55 Abs. 4, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Insolvenz, Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Einkommensteuer, Aufgabegewinn, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Einordnung von Einkommensteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 4 InsO (in der bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung): 1. Stellen die seit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters (mit Zustimmungsvorbehalt und dem Recht zum Forderungseinzug) begründeten Einkommensteuerschulden im Zusammenhang mit einer Grundstücksvermietung sowie einer mitunternehmerischen Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG Masseverbindlichkeiten i.S. von § 55 Abs. 4 InsO dar? - 2. Führt ein Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinn zu einer Masseverbindlichkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn der Insolvenzschuldner mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 161 Abs. 2 i.V.m. § 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB als Kommanditist aus der Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG ausscheidet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 303/18 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 00 81 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |