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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 3057/14 (BVerfG)
§§: EStG 2009 § 3 Nr. 67, EStG 2009 § 9 a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, EStG 2009 § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. j, EStG 2009 § 32 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Tarif, Einkommensteuer, Progressionsvorbehalt, Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Rechtsfrage: Verminderung steuerfreier Leistungen nach § 32 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. j EStG um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Berechnung des Progressionsvorbehalts - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 25.09.2014
Vorinstanz/AZ: III R 61/12
Vorinstanz/Fundstelle: BStBl 2015 II S. 182
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 30 51
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 18.02.2022
Erledigungs-Az: 1 BvR 2837/19
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen