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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 79/00
§§: AO 1977 § 328 Abs. 1, AO 1977 § 329, AO 1977 § 5, AO 1977 § 90
Schlagwörter Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, Verwirkung, Ermessensentscheidung
Rechtsfrage: Ist von Verwirkung auszugehen, wenn Einsprüche gegen Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen mehrere Jahre nicht bearbeitet werden? Ist neues Vorbringen im Klageverfahren vom FG nicht zu berücksichtigen, wenn der Einspruch nicht begründet worden ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 29.08.2000
Vorinstanz/AZ: 2 00 249 K 2
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 1224
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 69 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2001
Erledigungs-Az: VII R 79/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 77 09