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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-885/19 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107, AEUV Art. 263 Abs. 4 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 24.9.2019 Rs T-755/15 und T-759/15: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 24.9.2019 in den verbundenen Rechtssachen T-755/19 und T-759/19 aufzuheben; - den angefochtenen Beschluss der Kommission vom 21.10.2015 gemäß Art. 263 Abs. 4 AEUV für nichtig zu erklären oder hilfsweise, wenn und soweit der Gerichtshof keine abschließende Entscheidung treffen kann, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen; - die Kommission zu verurteilen, gemäß Art. 138 Abs. 1, Art. 184 Abs. 1 und 2 der Verfahrensordnung der Gerichtshof die Kosten von Fiat Chrysler Finance Europe sowie die Kosten von Fiat Chrysler Finance Europe im ersten Rechtszug zu tragen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-755/15 und T-759/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 45 S. 30 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2022 |
Erledigungs-Az: | Rs C-885/19 P und C-898/19 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 84 |