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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 5/06
§§: AO 1977 § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, AO 1977 § 371 Abs. 1
Schlagwörter Hinterziehungszinsen, Verjährung, Anlaufhemmung, Selbstanzeige, Strafverfahren
Rechtsfrage: Stellen die Prüfungshandlungen der Steuerfahndung zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse im Rahmen einer - wirksamen - Selbstanzeige und die förmliche Verfügung - bloßes Ausfüllen eines amtlichen Formularvordrucks - über die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle objektiv erkennbare Strafverfolgungsmaßnahmen dar, die zu einer Anlaufhemmung für die Festsetzung der Hinterziehungszinsen führen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 13.12.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 354/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 13 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2008
Erledigungs-Az: VIII R 5/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 35 54