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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-63/06 (EuGH) |
| §§: | Richtlinie 92/83/EWG Art. 27 Abs. 1 Buchst. f |
| Schlagwörter | EG, EU, Verbrauchsteuern, Zoll, Einfuhr, Ethylalkohol, Schokolade, Alkoholgehalt, Steuerbefreiung |
| Rechtsfrage: | Ist im Hinblick auf die Unterschiede zwischen den verschiedenen Sprachfassungen der Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19.10.1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke Art. 27 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie so zu verstehen, dass er die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, in das Zollgebiet der EG eingeführten Ethylalkohol, der in Schokoladeerzeugnissen enthalten ist, die für den unmittelbaren Verbrauch bestimmt sind, von der Verbrauchsteuer zu befreien, sofern der Alkoholgehalt 8,5 Liter je 100 kg der Schokoladeerzeugnisse nicht überschreitet? |
| Vorinstanz: | Lietuvos Vyriausiasis Administracinis Teismas (Litauen) |
| Vorinstanz/Datum: | 20.12.2005 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2006 Nr. C 86 S. 14 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 19.04.2007 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-63/06 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 14 93 |