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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 4/14 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1, GewStR 2009 R 8.1, GewStR 1998 Abschn. 50 Abs. 2 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Verlust, Stille Gesellschaft |
Rechtsfrage: | Gewerbesteuerliche Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 GewStG: Sind Verlustanteile eines stillen Gesellschafters vom Gewerbeertrag abzuziehen bzw. dem bereits ermittelten Gewerbeverlust - Verlust erhöhend - hinzuzurechnen (entgegen R 8.1 Abs. 3 Satz 3 GewStR 2009)? Geltung der Gewerbesteuerrichtlinien 1998 für das Streitjahr 2008? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2110/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 03 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.10.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 4/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 26 66 |