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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 7/16 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 15 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Freiberufler, Ingenieur, Gewerbliche Einkünfte, Abgrenzung
Rechtsfrage: Können die Gesellschafter der Klägerin, die im Bereich der KFZ-Untersuchungen und der Erstellung von KFZ-Gutachten tätig ist, bei der Klägerin noch den "Stempel der Persönlichkeit" tragen, wenn sie etwa 1/7 der Prüfleistungen ausführen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.02.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 1479/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 13 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2019
Erledigungs-Az: VIII R 35/16
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 35/16 -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 78