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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 24/19 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 3, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 14 Satz 2, EStG § 13 |
Schlagwörter | Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Betriebsaufgabe, Grundstücksentnahme, Wesentliche Betriebsgrundlage, Betriebsübernahme, Vorweggenommene Erbfolge, Abgrenzung |
Rechtsfrage: | Nach welchen Kriterien ist eine Betriebszerschlagung von einer Übertragung eines - durch die zeitgleiche Entnahme von Grundstücken zur Abfindung weichender Erben - verkleinerten Betriebs abzugrenzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 802/18 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 10 96 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |