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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 64/07 (BFH)
§§: UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG 2005 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, InsO § 38, AO § 38, InsO § 41
Schlagwörter Insolvenz, Entgelt, Forderung, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: 1. Gehören die Forderungen des Finanzamtes über die in Entgelten enthaltene Umsatzsteuer zu den Insolvenzforderungen, die zur Insolvenztabelle anzumelden wären, aber nicht gegen die Masse geltend gemacht werden können, wenn die Entgelte, die von einem Ist-Versteuerer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen für von ihm vor der Insolvenzeröffnung erbrachte Leistungen vereinnahmt worden sind? - 2. Ist auch bei der Ist-Versteuerung die Umsatzsteuerforderung bei Erbringung der Leistung "begründet" i.S. des § 38 InsO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 12.07.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 806/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 33 47
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2009
Erledigungs-Az: V R 64/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 13 24