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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 61/07 (BFH)
§§: EStG § 15 a, UmwStG § 14
Schlagwörter Umwandlung, Rückwirkung, Verlust, Kommanditist, negatives Kapitalkonto
Rechtsfrage: Abgrenzung ausgleichsfähiger und verrechenbarer Verluste i.S. des § 15 a EStG bei rückwirkendem Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft und gleichzeitigem Beschluss zur Festlegung einer erhöhten Hafteinlage: Sind Verluste, die nach dem Umwandlungsstichtag entstanden sind, aufgrund der in § 14 UmwStG vorgesehenen Rückwirkungsmöglichkeit als ausgleichsfähig i.S. des § 15 a Abs. 1 Satz 2 EStG zu qualifizieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 12.07.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 456/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1888
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 37 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.02.2010
Erledigungs-Az: IV R 61/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 19 13