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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/08 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 1, LStDV § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Verlust, Rentenanwartschaft, Negative Einnahme, Arbeitslohn, Umlage, Zukunftssicherung |
Rechtsfrage: | Stellt der Verlust der von dem Arbeitnehmer durch lohnversteuerte Umlagen erdienten (dynamischen) Rentenanwartschaft eine Arbeitslohnrückzahlung i.H. der - auch für die Arbeitsunfallversicherung - gezahlten Beiträge dar, wenn dem Arbeitnehmer mit dem Ausscheiden des Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder eine (gemäß § 19 EStG zu versteuernde) Betriebsrente zugesagt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 183/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2008 S. 846 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2009 |
Erledigungs-Az: | VI R 5/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 22 15 |