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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 21/00 |
| §§: | EStG § 33 b Abs 2 Nr 2 a |
| Schlagwörter | Körperbehinderter, Pauschbetrag, Beamter, Rente, Versorgung |
| Rechtsfrage: | Ist die von § 33 b Abs. 2 Nr. 2 a EStG geforderte Kausalität und Unmittelbarkeit einer Rentenzahlung auch bei beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen gewahrt? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 08.12.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 333/95 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 53 88 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.09.2000 |
| Erledigungs-Az: | III R 21/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 58 23 |