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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 23/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Urlaubssemester, Studium |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen befindet sich kindergeldrechtlich ein vom Studium offiziell (im Streitfall: wegen Erziehungsurlaubs) beurlaubtes Kind in Berufsausbildung? Wird das Studium "ernsthaft und nachhaltig betrieben" (vgl. Urteil vom 16.4.2002 VIII R 89/01), wenn sich die Beurlaubung über mehrere Semester erstreckt und die im streitigen Zeitraum geltend gemachten gelegentlichen Vorlesungsbesuche nach dem Hochschulrecht des betreffenden Bundeslandes nicht gestattet sind? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2096/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 00 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 23/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 38 14 |