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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-388/16 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 107 |
| Schlagwörter | EG, EU, Beihilfe, Gewinnüberschuss, Nichtigkeit, Steuerbefreiung, Belgien |
| Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Kommission vom 11.1.2016 über die vom Königreich Belgien angewandte Beihilferegelung SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) - Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen für nichtig zu erklären; - hilfsweise, die Art. 2, 3 und 4 dieses Beschlusses für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2016 Nr. C 350 S. 22 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 20.09.2023 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-266/16, T-324/16, T-351/16, T-363/16, T-371/16 und T-388/16 |