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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 37/96 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 42, AO 1977 § 30 |
Schlagwörter | Mietverhältnis, Angehörige, Gestaltungsmißbrauch, Ortsübliche Miete, Nebenkosten |
Rechtsfrage: | Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen - Abschluß eines Mietvertrages mit Mutter/Schwiegermutter bei gleichzeitigem Verzicht auf lebenslängliches Wohnungsrecht Gestaltungsmißbrauch i.S. von § 42 AO - "Ortsübliche Miete" i.S. von § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG: Kaltmiete von 6,-DM/qm "Freundschaftspreis" unter Verwandten (FA möchte 18,-DM/qm ansetzen) oder ortsübliche, für derartige Wohnungen erzielbare Miete; Anforderung an die Benennung von Vergleichsobjekten - Bedeutung der Nebenkostenvereinbarung/-abrechnung für die steuerliche Anerkennung von Mietverhältnissen; nachträgliche Abrechnung unschädlich? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 29.01.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2456/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.03.1998 |
Erledigungs-Az: | IX R 37/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |