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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-373/16 (EuG)
§§: AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Gewinnüberschuss, Nichtigkeit, Steuerbefreiung, Belgien
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Kommission: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass die Klage auf Nichtigerklärung zulässig ist; - den Beschluss der Kommission vom 11.1.2016 über die vom Königreich Belgien angewandte Beihilferegelung SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) - Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen insoweit für nichtig zu erklären, als darin die Steuerregelung für Gewinnüberschüsse zu Unrecht als Beihilferegelung eingestuft wird, die Erteilung der entsprechenden Vorbescheide zu Unrecht als eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe i.S. von Art. 107 AEUV eingestuft wird und von Belgien zu Unrecht verlangt wird, von den Empfängern nicht bestimmbare Beträge zurückzufordern; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 350 S. 20
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 20.09.2023
Erledigungs-Az: Rs T-373/16