Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 52/17 (BFH)
§§: EStG § 33 b Abs. 6, BGB § 1835
Schlagwörter Aufwandsentschädigung, Einnahme, Pflegepauschbetrag, Heimunterbringung, Pflege, Zeitliche Begrenzung
Rechtsfrage: Gehört die Aufwandsentschädigung nach § 1835 BGB zu den (schädlichen) Einnahmen nach § 33 b Abs. 6 EStG? - Setzt eine Pflege von nicht untergeordneter Bedeutung (im Verhältnis zur Heimpflege) mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwands voraus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 13.11.2017
Vorinstanz/AZ: 15 K 3228/16 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 03 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.09.2019
Erledigungs-Az: VI R 52/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 18 57