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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 24/18 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Pacht, Miete
Rechtsfrage: Sind Miet- und Pachtzinsen anteilig gemäß § 8 Nr. 1 Buchstabe d GewStG dem Gewinn hinzuzurechnen, soweit sie zu Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens geführt haben, die vor dem Bilanzstichtag (unterjährig) aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.03.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 243/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 09 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2020
Erledigungs-Az: III R 24/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 17 28