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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 63/07 (BFH)
§§: UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG 1999 § 14
Schlagwörter Rechnung, Vorsteuerabzug, Unternehmen, Sitz
Rechtsfrage: 1. Ist ein Vorsteuerabzug zu gewähren, wenn keine Klarheit über den tatsächlichen Unternehmenssitz des Leistenden besteht? - 2. Muss bei einer den Vorsteuerabzug eröffnenden Rechnungsvorlage die im Abrechnungspapier genannte Bezeichnung und Anschrift des leistenden Unternehmers auch und gerade für den Zeitpunkt der Rechnungserstellung zutreffen? - 3. Sieht § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen grundsätzlich nicht vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.06.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 536/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1734
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 34 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.10.2008
Erledigungs-Az: V R 63/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 98