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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 66/07 (BFH)
§§: AO § 124 Abs. 1, AO § 122, AO § 127, AO § 110, AO § 355 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Zustellung, Wirksamkeit, Bekanntgabemangel, Frist, Wiedereinsetzung, Verschulden
Rechtsfrage: Zustellung eine Woche vor Bescheiddatum: Wurden Schätzungsbescheide, die das Datum 14.11.2005 (entspricht dem Absendevermerk in der Akte) und einen Stempelaufdruck "Zugestellt durch Postzustellungsurkunde" tragen, die aber versehentlich bereits am 7.11.2005 - mit PZU - durch Einwurf in dem zur Wohnung gehörenden Briefkasten bekanntgegeben wurden, wirksam zugestellt? Mangelnder Bekanntgabewille der Behörde zum Zustellungszeitpunkt? Sind die am 14.12.2005 eingegangenen Einsprüche verspätet und konnte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschuldens des Bevollmächtigten nicht gewährt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.06.2007
Vorinstanz/AZ: 11 K 3243/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1742
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.11.2008
Erledigungs-Az: III R 66/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 44 47