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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 48/09 (BFH)
§§: EStG § 10 d Abs. 3, AO § 182 Abs. 1, AO § 181 Abs. 5, AO § 169 Abs. 2
Schlagwörter Verlustvortrag, Verlustfeststellung, Grundlagenbescheid, Verjährung
Rechtsfrage: Läuft die Feststellungsfrist für den Verlustfeststellungsbescheid nach § 10 d Abs. 3 EStG nicht ab, so lange der festgestellte Verlustvortrag Bedeutung für Einkommensteuerfestsetzungen und Verlustfeststellungen der Folgejahre hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.09.2009
Vorinstanz/AZ: 15 K 15176/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 14 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.05.2010
Erledigungs-Az: IX R 48/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 27 17