Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 21/20 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, InvStG § 8
Schlagwörter Immobilienfonds, Teilwertabschreibung, Bewertung
Rechtsfrage: Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds: Ist eine Teilwertabschreibung auf die im Umlaufvermögen gehaltenen Anteile an einem offenen Immobilienfonds, der den Anteilskauf und -verkauf ausgesetzt und die Auflösung beschlossen hat, nach dem Rücknahmepreis oder auf der Grundlage des Zweitmarktwertes als Börsenpreis zu ermitteln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.06.2020
Vorinstanz/AZ: 13 K 2038/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 00 45
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision