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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 26/20 (BFH)
§§: FGO § 76 Abs. 1, BewG § 195 Abs. 1, BewG § 195 Abs. 2, BewG § 190, BewG § 198
Schlagwörter Grundbesitzwert, Gemeiner Wert, Gutachten, Sachaufklärungspflicht, Beweiserhebung
Rechtsfrage: Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer: Hat das FG seine Sachaufklärungspflicht verletzt, weil es den Beweisantrag übergangen hat, womit der niedrigere gemeine Wert i.S.d. § 198 BewG mangels Vorliegens eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden sollte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.02.2020
Vorinstanz/AZ: 6 K 350/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 11 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2021
Erledigungs-Az: II R 26/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 09 33