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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 15/06 |
§§: | EStG § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Zinsen, Kapitallebensversicherung, Darlehen, Verwendung |
Rechtsfrage: | Ist die in § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG für die Steuerunschädlichkeit von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen geforderte unmittelbare ausschließliche Verwendung der mit den Lebensversicherungen besicherten Darlehensmittel gegeben, wenn die Darlehensmittel zum einen für den Neubau einer Lagerhalle, zum anderen für die Umschuldung einer bereits vor mehr als zwei Monaten über ein Kontokorrentkonto vorfinanzierten Maschine verwendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.01.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 21/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 35 66 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |