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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/20 (BFH)
§§: ErbStG § 13 b Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 8
Schlagwörter Verwaltungsvermögensquote, Optionsverschonung, Wirtschaftliche Einheit
Rechtsfrage: Streitig ist, ob bei der einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Verwaltungsvermögensquote nach § 13 b Abs. 2 ErbStG und die sog. Optionsverschonung des § 13 a Abs. 8 ErbStG jeweils isoliert für jede wirtschaftliche Einheit, oder einheitlich für alle wirtschaftlichen Einheiten zu ermitteln bzw. anzuwenden sind. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.09.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 2317/19 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 15 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2022
Erledigungs-Az: II R 25/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 18 00