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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 23/20 (BFH)
§§: AO § 236 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Prozesszinsen, Gericht, Entscheidung, Grundlagenbescheid, Folgebescheid
Rechtsfrage: Hat eine Verzinsung gemäß § 236 Abs. 2 Nr. 2 AO auch dann zu erfolgen, wenn die Änderung eines Folgebescheids aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung betreffend den Grundlagenbescheid hätte erfolgen müssen, mithin rechtlich geboten war, aber aus Vereinfachungsgründen unterblieben ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.01.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 3030/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 16 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.05.2023
Erledigungs-Az: II R 23/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 15 36