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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 67/09 (BFH) | 
| §§: | EStG § 4 f, EStG § 9, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Kinderbetreuungskosten, Nettoprinzip, Verfassungswidrigkeit, Existenzminimum, Werbungskosten | 
| Rechtsfrage: | Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten: Verstößt die Begrenzung der notwendigen Kinderbetreuungskosten auf 2/3 der Aufwendungen mangels Vereinbarkeit mit dem objektiven Nettoprinzip gegen verfassungsrechtliche Grundsätze? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 19.08.2009 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1038/09 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 81 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 09.02.2012 | 
| Erledigungs-Az: | III R 67/09 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 16 35 | 
