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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 44/17 (BFH)
§§: EStG § 11, EStG § 19, GmbHG § 42 a Abs. 2
Schlagwörter Zufluss, Tantieme, Beherrschender Gesellschafter, Verlustrücktrag, Fremdvergleich
Rechtsfrage: Ist auch bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses der vertragsgemäße Fälligkeitszeitpunkt für den Zufluss der Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter maßgeblich? - Ob und unter welchen Voraussetzungen ist ein Verlustrücktrag für die Berechnung der Tantieme vorzunehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 24.08.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 1418/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 32
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 19 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2020
Erledigungs-Az: VI R 44/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 11 34