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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1894/02 (BVerfG) |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Satz 2, EStG § 52 Abs. 21, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, II. BV |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Verfassung, Wohnfläche, Berechnung, Revision, grundsätzliche Bedeutung, Nutzungswert |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung wegen Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus: Frage der Wohnflächenberechnung bereits geklärt i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; maßgebend sind die Bestimmungen der Zweiten Berechnungsverordnung -II. BV--. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 25.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IX B 19/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 08 54 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 21.04.2004 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1894/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2004 S. 322) |