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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2422/17 (BVerfG)
§§: AO § 233 a, AO § 238, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Verzinsung, Zinsen, Zinssatz, Höhe, Nachzahlungszinsen, Gewerbesteuer, Verfassung
Rechtsfrage: Ist der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 AO i.d.F. der Bekanntmachung vom 1.10.2002 (BGBl 2002 I S. 3866), zuletzt geändert durch Art. 10 Nr. 17 des JStG 2007 vom 13.12.2006 (BGBl 2006 I S. 2878), von einhalb Prozent für jeden Monat für Verzinsungszeiträume nach dem 31.12.2011 verfassungswidrig? - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Vorinstanz/Datum: 10.08.2017
Vorinstanz/AZ: 4 ZB 17.279
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 08.07.2021
Erledigungs-Az: 1 BvR 2422/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 14 23