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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 211/98
§§: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4
Schlagwörter Kindergeld, Kinderfreibetrag, Einkünfteberechnung
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Bezügen stehen, bei der Berechnung der zur Bestreitung des Lebensunterhalts bzw. der zur Berufsausbildung dem Kind zur Verfügung stehenden Beträge abzuziehen?
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.02.1998
Vorinstanz/AZ: 10 K 3919/97 Kg
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1339
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.09.1998
Erledigungs-Az: VI B 211/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 184/98 - erledigt durch BFH-Urteil vom 14.11.2000, VI R 184/98 (NV)