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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 27/07
§§: EStG § 9 Abs. 2, EStG § 39 a Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 3
Schlagwörter Entfernungspauschale, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kürzung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Ist die Neuregelung der Entfernungspauschale ab dem Veranlagungszeitraum 2007 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch die gesetzgeberische Belastungsentscheidung, die Arbeitssphäre "am Werkstor" beginnen zu lassen und damit die Kosten für die Wegstrecke als gemischt veranlasste Aufwendungen nicht mehr als Werbungskosten zu berücksichtigen, im Rahmen des verfassungsrechtlich anerkannten Gestaltungsraums des Gesetzgebers? Wird durch diese steuerliche Nichtberücksichtigung von Erwerbsaufwendungen für die Wegstrecke bis 20 km insoweit das objektive Nettoprinzip verletzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 23.05.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 497/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 26 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.02.2009
Erledigungs-Az: VI R 27/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an BVerfG - Beschluss vom 10.1.2008 - VI R 27/07 - Das Verfahren VI R 27/07 wird fortgesetzt, nachdem das BVerfG durch Urteil vom 9.12.2008 das Verfahren 2 BvL 1/08 entschieden hat.- Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 84