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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 70/06
§§: ErbStG § 13 a Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsvermögen, Freibetrag, Bewertungsabschlag, Mitunternehmer, Mitunternehmerrisiko, Gewinnbeteiligung, Schenkungsteuer
Rechtsfrage: Ist die Übertragung von Betriebsvermögen betreffend die Abtretung von Kapitalanteilen eines Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG nur dann nach § 13 a Abs. 1 und 2 ErbStG begünstigt, wenn die Zuwendungsempfänger die Stellung eines ertragsteuerrechtlichen Mitunternehmers erlangen? Kann eine diesbezüglich fehlende Beteiligung am laufenden Gesellschaftsgewinn durch andere Kriterien kompensiert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.11.2006
Vorinstanz/AZ: 9 K 2612/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 273
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2009
Erledigungs-Az: II R 70/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 12 17