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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 51/09 (BFH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, AO § 355 Abs. 1, AO § 110, AO § 125 Abs. 1, EG Art. 10, UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. b |
Schlagwörter | Glücksspiel, Automaten, Bestandskraft, Steuerbescheid, Gemeinschaftsrecht, Umsetzung, Nichtigkeit, Einspruchsfrist, EG, EU |
Rechtsfrage: | Änderung bestandskräftiger USt-Festsetzungen aufgrund der EuGH-Entscheidung vom 17.2.2005 C-453/02 und C-462/02, Linneweber und Akritidis, zur Steuerfreiheit von Glücksspielautomaten - Mangelnde Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht und verfahrensrechtliche Folgen: 1. Führt die nicht ordnungsgemäße Umsetzung von Art. 13 Teil B Buchst. f der RL 77/388/EWG zur Nichtigkeit des Umsatzsteuerbescheides? - 2. Begründet ein Verstoß gegen materielles Steuerrecht in der Regel eine Nichtigkeit? - 3. Ergibt sich aus dem in Art. 10 EG verankerten Effektivitätsgebot eine Anlaufhemmung der Einspruchsfrist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.08.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2174/07 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2010 |
Erledigungs-Az: | V R 51/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 06 61 |