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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 63/11 (BFH) | 
| §§: | ErbStG § 7 Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 4 Nr. 3, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 3 | 
| Schlagwörter | Schenkungsteuer, Bewertungsabschlag, Freibetrag, Betriebsvermögen, Zurechnung | 
| Rechtsfrage: | Freibetrag und Bewertungsabschlag nach § 13 a ErbStG: Können die von einer GbR gehaltenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft nur dann als unmittelbar gehaltene Anteile i.S.d. § 13 a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG a.F. qualifiziert werden, wenn der GbR-Anteil im Fall seiner schenkweisen Übertragung dem Beschenkten eine dingliche Beteiligung am Gesellschaftsvermögen vermittelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.02.2011 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 217/08 Erb | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 08 25 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.09.2013 | 
| Erledigungs-Az: | II R 63/11 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 04 00 | 
