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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-183/16 P (EuGH) |
§§: | DVO (EU) Nr. 689/2013 |
Schlagwörter | Ausfuhrerstattung, EG, EU, Geflügelfleisch, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG vom 14.1.2016 in der Rechtssache T-397/13. Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 14.1.2016 in der Rechtssache T-397/13, außer dem Teil, der die Zulässigkeit der Klage betrifft, aufzuheben; - zu beschließen, den Rechtsstreit nach Art. 61 der Satzung unmittelbar zu entscheiden und die DVO (EU) Nr. 689/2013 der Kommission vom 18.7.2013 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch auf null aufzuheben; - der Kommission die Kosten des ersten Rechtszugs und des vorliegenden Rechtsmittels aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 14.01.2016 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-397/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2016 Nr. C 211 S. 32 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 20.09.2017 |
Erledigungs-Az: | Rs C-183/16 P |