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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 39/11 (BFH)
§§: AStG § 15, AO § 42, EStG § 15 b, EStG § 15 a
Schlagwörter Stiftung, Gestaltungsmissbrauch, Feststellung, Verlust, Steuerstundungsmodell, Ausland
Rechtsfrage: Ausländische Stiftung: Liegt ein steuerrechtlicher Gestaltungsmissbrauch vor, wenn der Stiftungszweck erst nach 8 Jahren erfüllt wird? Ist für solch eine rechtsmissbräuchlich gegründete Stiftung eine Feststellung von Verlusten ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 30.03.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 1723/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 21 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.05.2013
Erledigungs-Az: I R 39/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 18 00