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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 11/09 (BFH) |
§§: | InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 1 |
Schlagwörter | Insolvenzverwalter, Masseverbindlichkeit, Steuerschuldner, Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Kann aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Insolvenzschuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters ausgeübt wird und deren Erträge tatsächlich nicht zur Masse gelangt sind, Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter festgesetzt werden? Neuerwerb im Sinne des § 35 Abs. 1 InsO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1394/2007 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2010 |
Erledigungs-Az: | X R 11/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 32 64 |