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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-297/02 (EuG) |
| §§: | EG Art. 87 Abs. 3 Buchst. c |
| Schlagwörter | Einkommensteuer, EG, Italien, Versorgungsbetriebe, Nichtigkeit, Steuerbefreiung |
| Rechtsfrage: | Ist die Entscheidung der Kommission vom 5.7.2002 (staatliche Beihilfe, Nr. C 27/99), für nichtig zu erklären, soweit durch sie die dreijährige Befreiung von der Einkommensteuer, die von Italien den örtlichen Versorgungsbetrieben mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand im Sinne von Art. 3 Abs. 70 des Gesetzes Nr. 549/1995 gewährt wird, sowie die zinsverbilligten Darlehen i.S. von Art. 9 a des Decreto-legge Nr. 488/1986 für rechtswidrig und unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt zu erklären und soweit durch sie Italien die Wiedereinziehung dieser Beihilfen bei den Empfängern, zu denen die Klägerin gehört, aufgegeben wird? |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2002 Nr. C 289 S. 37 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 11.06.2009 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-297/02 |