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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-632/13 (EuGH)
§§: AEUV Art. 45
Schlagwörter EG, EU, Wahlmöglichkeit, Besteuerungsformen
Rechtsfrage: Steht Art. 45 AEUV Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, nach denen eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Person - die ihre gesamten oder nahezu ihre gesamten Einkünfte im erstgenannten Mitgliedstaat erzielt - zwischen zwei völlig unterschiedlichen Formen der Besteuerung wählen kann, nämlich entweder einer Quellensteuer mit einem niedrigeren Steuersatz, jedoch ohne Anspruch auf die bei Anwendung des gewöhnlichen Einkommensteuersystems geltenden Steuererleichterungen, oder einer Besteuerung ihrer Einkünfte nach diesem System und somit der Möglichkeit, die fraglichen Steuererleichterungen in Anspruch zu nehmen?
Vorinstanz: Högsta förvaltningsdomstol (Schweden)
Vorinstanz/Fundstelle: ABI EU 2014 Nr. C 31 S. 6
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.11.2015
Erledigungs-Az: Rs C-632/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 28 10