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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 18/10 (BFH) |
§§: | AO § 367 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Frist, Einspruch, Rücknahme, Verböserung |
Rechtsfrage: | Ist das Finanzamt an eine selbst gesetzte Frist (hier: zur Rücknahme eines Einspruchs mit gleichzeitiger Androhung einer Verböserung) gebunden oder kann es noch vor Fristablauf den Einspruch zurückweisen, wenn der Kläger innerhalb der Frist seinen Einspruch begründet, ohne auf den Verböserungshinweis oder die Rücknahmeaufforderung des Finanzamts einzugehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 128/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 16 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2013 |
Erledigungs-Az: | VIII R 18/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 19 62 |