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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 24/05
§§: EStG § 13, EStG § 15
Schlagwörter Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Klärschlamm
Rechtsfrage: Sind die Einkünfte aus dem Transport und Aufbringung von Klärschlamm eines Land- und Forstwirts und Gewerbetreibenden den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, soweit der Klärschlamm auf die eigenbewirtschafteten Flächen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens aufgebracht wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 15.09.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 2278/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 35 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2007
Erledigungs-Az: IV R 24/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 10 87