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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 52/99
§§: EigZulG § 9 Abs. 5, EigZulG § 11 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kinderzulage, Haushaltszugehörigkeit
Rechtsfrage: Haushaltszugehörigkeit auswärts studierender Kinder - Kinderzulage für den die am Studienort befindliche - nach dem EigZulG begünstigte - Eigentumswohnung der Eltern nutzenden Sohn - Wohnung am Studienort als Teil des (aufgespaltenen) Familienhaushalts aufgrund Mitbenutzung der Wohnung durch die Eltern und häufiger Aufenthalte des Sohnes in der elterlichen Wohnung an Wochenenden und während der Semesterferien? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 18.02.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 1895/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 21 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.04.2002
Erledigungs-Az: IX R 52/99
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 09 44