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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 16/07 (BFH)
§§: AO § 367 Abs. 3 Satz 1, AO § 195 Satz 2
Schlagwörter Auftragsprüfung, Prüfungsanordnung, Einspruchsentscheidung, Ermessen
Rechtsfrage: Fällt die im Ermessen des zuständigen FA erfolgte Beauftragung einer anderen Behörde mit der Durchführung einer Außenprüfung nach § 195 Satz 2 AO unter das Merkmal "aufgrund gesetzlicher Vorschrift" i.S. von § 367 Abs. 3 Satz 1 AO, so dass auch nur die zuständige Behörde über einen Einspruch gegen die von der beauftragten Behörde erlassene Prüfungsanordnung entscheiden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.04.2007
Vorinstanz/AZ: 5 K 2853/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.11.2008
Erledigungs-Az: VIII R 16/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 06 86