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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 19/14 (BVerfG)
§§: KStG 2002 § 8 Abs. 1, EStG 2002 i.d.F. vom 22.12.2003 § 10 d Abs. 2 Satz 1, GewStG 2002 i.d.F. vom 23.12.2003 § 10 a Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Mindestbesteuerung, Verlustabzug, Definitiveffekt, Objektives Nettoprinzip
Rechtsfrage: Verstoßen § 8 Abs. 1 KStG 2002 i.V.m. § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 (BGBl 2003 I S. 2840, BStBl 2004 I S. 14) und § 10 a Satz 2 GewStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23.12.2003 (BGBl 2003 I S. 2922, BStBl 2004 I S. 20) gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Normenkontrollverfahren
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 26.02.2014
Vorinstanz/AZ: I R 59/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 22 37