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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 68/06
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
Schlagwörter Bewirtungskosten, Berufliche Veranlassung, Jubiläum, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: Fehlt bei Bewirtungsaufwendungen eines Behördenleiters für eine Feier mit seinen Mitarbeitern anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Behörde im Anschluss an eine Dienstbesprechung und als Ersatz für die üblicherweise stattfindende Weihnachtsfeier die ausschließlich berufliche Veranlassung, weil die Erfüllung der Erwartung der Mitarbeiter an einen Vorgesetzten in leitender Stellung, bei entsprechenden Veranstaltungen die Verköstigungskosten ganz oder teilweise zu übernehmen, einer gesellschaftlichen Konvention entspricht und durch den Beruf nur mittelbar veranlasst ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 11.1.2007 VI R 52/03 und vom 1.2.2007 VI R 25/03)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.06.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 11346/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2008
Erledigungs-Az: VI R 68/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 28 09