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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 59/06
§§: BewG § 129 Abs. 2, BewG § 85, BewG § 86, BewG § 87, BewG § 88
Schlagwörter Beitrittsgebiet, Grundvermögen, Bewertung, Denkmalschutz, Alter, Baumängel
Rechtsfrage: Sind die bewertungsrechtlichen Abschläge wegen Alters, behebbarer Baumängel, Denkmalschutz und Lage im Wasser betreffend Grundstücke im Beitrittsgebiet gemäß der in den §§ 85 bis 88 BewG vorgesehenen Reihenfolge und Höhe zu berücksichtigen oder sind für die Reihenfolge und Höhe der Abschläge die Regelungen in den Verwaltungserlassen (insbesondere in dem Denkmalschutzerlass) maßgebend? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 08.09.2005
Vorinstanz/AZ: II 723/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 05 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.04.2008
Erledigungs-Az: II R 59/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 30 56, SIS 08 24 62