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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 84/95
§§: EStG § 10, EStG § 52 Abs. 21 Satz 5, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Schuldzinsen, Verfassung
Rechtsfrage: Verfassungswidrigkeit des Verbots des privaten Schuldzinsenabzugs (hier: für Hausbau aufgenommenes Darlehen - Abzug wie Sonderausgaben gem. § 52 Abs. 21 S. 5 EStG). Ungleichbehandlung von Stpfl. mit Überschußeinkünften gegenüber Stpfl. mit Gewinneinkünften? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.01.1995
Vorinstanz/AZ: 5 K 6075/91
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 826
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.10.1999
Erledigungs-Az: IX R 84/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 53 17