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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 27/15 (BFH) |
§§: | EStG § 9, EStG § 12 Nr. 1, AO § 40 |
Schlagwörter | Veranlassungszusammenhang, Schadensersatz, Strafverfahren, Werbungskosten, Tatsächliche Verständigung |
Rechtsfrage: | Sind Schadensersatzleistungen, die beruflich veranlasst sind, zwingend der nicht abzugsfähigen privaten Sphäre zuzuordnen, weil im Zusammenhang mit der strafbaren Handlung eine hypothetisch vorliegende Bereicherungsmöglichkeit im privaten Bereich den beruflichen Veranlassungszusammenhang aufhebt? - Kann die Rechtsfrage, ob Schadensersatzleistungen als Werbungskosten abzugsfähig sind, Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung sein? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 29.10.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 463/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 18 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.10.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 27/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 26 05 |